Ab 1.Juli 2009 Ausweispflicht auch für Nichtwohngebäude
Ab dem 1.Juli 2009 ist es soweit. Nach der bereits erfolgten Einführung des Energieausweises für Wohngebäude brauchen jetzt auch alle Nichtwohngebäude einen Energieausweis, wenn sie neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden.
.