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Die Ausweispflicht für Gebäude kommt

Ausweispflicht für Gebäude kommt


Wer sein Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet, muss bald einen Energieausweis vorlegen. Für Wohngebäude bis einschließlich Baujahr 1965 wird der Energieausweis ab dem 1. Juli 2008 Pflicht, für jüngere Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009. Miet- und Kaufinteressenten zeigt der Energieausweis, wie gut die energetische Qualität eines Gebäudes ist und hilft den zukünftigen Energieverbrauch abzuschätzen. Eigentümer erfahren, welche Modernisierungsmaßnahmen den Energieverbrauch deutlich senken können. Je stärker die Energiepreise steigen, desto interessanter ist es für Eigentümer sich über die energetische Modernisierung ihres Gebäudes Gedanken zu machen.
Beim Energieausweis unterscheidet man zwischen dem Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Gebäudeeigentümer können in den meisten Fällen zwischen den beiden Varianten frei wählen.
Beim Bedarfsausweis wird in einer technischen Analyse die Bausubstanz und die Heizungsanlage des Gebäudes genau unter die Lupe genommen. Aufgrund des energetischen Zustands des Gebäudes wird die Energie, die für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher Nutzung benötigt wird berechnet. Die Dena ( Deutsche Energieagentur ) empfiehlt den Bedarfsausweis, da er eine Nutzer unabhängige Bewertung und einen optimalen Einstieg in die energetische Modernisierung eines Gebäudes bietet.
Der Verbrauchsausweis entsteht auf der Grundlage der Heizkostenabrechnungen und gibt den Energieverbrauch der Gebäudenutzer bei Heizung und Warmwasser in den letzten drei Jahren an. Die Bewertung eines Gebäudes im Verbrauchsausweis hängt somit auch vom individuellen Heizverhalten der Bewohner ab.
Ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, Eigentümer sollten auf die Qualität des angebotenen Energieausweises bzw. der Beratungsleistung des Ausstellers achten. Durch die Energieeinsparverordnung ist die Form des Energieausweises genau festgelegt. Neben den 4 normalen Seiten die der Energieausweis umfasst, sind für beide Arten auf der -Seite 5- Modernisierungsempfehlungen vorgeschrieben.

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