.

Ende der Wahlfreiheit beim Energieausweis

Am 30.September 2008 endete die Wahlfreiheit beim Energieausweis für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1.November 1977. Bisher konnten die Eigentümer dieser Gebäude sich zwischen dem verbrauchs- oder bedarfsorientierten Energieausweis entscheiden. Der Energieausweis wurde am 1.Juli 2008 für Gebäude bis einschließlich Baujahr 1965 verbindlich eingeführt. Die Ausweispflicht für jüngere Gebäude beginnt ab dem 1.Januar 2009. Eigentümer müssen einen Energieausweis vorlegen, wenn ein Gebäude oder eine Wohnung neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden soll.

Eigentümer von größeren Gebäuden, mit fünf oder mehr Wohnungen, können weiterhin zwischen beiden Ausweisvarianten wählen.

Beim Bedarfsausweis wird die Bausubstanz und die Heizungsanlage des Gebäudes begutachtet. Aufgrund des energetischen Zustands des Gebäudes wird die Energie, die für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher Nutzung benötigt wird berechnet. Der Verbrauchsausweis entsteht auf der Grundlage der Heizkostenabrechnungen und gibt den Energieverbrauch der Gebäudenutzer bei Heizung und Warmwasser in den letzten drei Jahren an. Die Bewertung eines Gebäudes im Verbrauchsausweis hängt somit auch vom individuellen Heizverhalten der Bewohner ab.

 

 

 

Dieser Artikel wurde bereits 4607 mal angesehen.



.